EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 06/2020
Ausweitung der Nutzung des Überhöhungsfehlbetrags von 150 mm
Der Beitrag ergänzt den Artikel „Beschleunigte Bogenfahrt durch Überhöhungsfehlbeträge“ [1]. Er verknüpft die Bereiche Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), Schienenfahrzeugtechnik, Oberbau und Fahrplan miteinander. Ziel ist, ein besseres Verständnis der Zusammenhänge zu bekommen und damit die Weiterentwicklung des Bahnsystems in Deutschland zu unterstützen. Möglicherweise können dadurch aufwendige Infrastrukturaus- und -neubauten durch kurzfristig erreichbare Effekte ergänzt werden. Nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) §40 (7) wird die maximale Geschwindigkeit im Gleisbogen durch folgende Formel berechnet mit v Geschwindigkeit in km/h, r Radius in m, u Überhöhung in mm und uf Überhöhungsfehlbetrag in mm....