ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 05/2006
Das Infrastrukturbenutzungsentgelt als Steuerungsmechanismus zur Reduzierung des Eisenbahnlärms
Durch die Liberalisierung im europäischen Eisenbahnmarkt ist der Infrastrukturbetreiber in der unbefriedigenden Situation, einerseits gegenüber den Anrainern zur Einhaltung bestimmter Geräuschimmissionspegel verpflichtet zu sein, während er auf der anderen Seite keine Möglichkeiten hat, die Höhe der Geräuschemission der auf seinen Strecken verkehrenden Fahrzeuge zu beeinflussen. Einzig über die Gestaltung des Trassenpreises stehen gewisse Steuerungsmechanismen zur Verfügung, um externe -Kosten (Errichtung von Schallschutzwänden) auch verursachergerecht zuzuordnen. Dieser Gedanke wurde im Forschungsprojekt „Bahnlärm-Monitoring und -Management“ aufgenommen.