Güterbahnen | Ausgabe 01/2014
Ausgleichsleistungen für Bahnübergänge bei NE-Bahnen
Gesetzliche Regelungen und ihre Anwendung in Rheinland-Pfalz. Die Nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs (NE) haben einen Anspruch auf Ausgleich der Belastungen und Nachteile, die sich aus Erhaltung und Betrieb von Bahnübergängen ergeben. Der Aufsatz beschreibt das Entstehen der Regelungen dazu und deren heutige Anwendung in Rheinland-Pfalz. Ursprünglich hatte der Veranlasser die Kosten von Bahnübergängen zu tragen. Später wurden die Kosten beiden Wegebetreibern zu gleichen Teilen auferlegt. Mit dem heutigen Eisenbahnkreuzungsgesetz wurde das Veranlasserprinzip wieder verankert, soweit es sich um neue Anlagen handelt Für verkehrlich bedingte Änderungen wurde eine Kostendrittelung festgelegt. Bei bestehenden Bahnübergängen wurde im AEG ein Ausgleich für gemeinwirtschaftlich bedingte Belastungen eingeführt. Das Land Rheinland-Pfalz hat Hinweise formuliert, die den anspruchs berechtigten NE die Gesetzesauslegung darlegen und Hilfe für die Antragstellung leisten. Sie beschreiben die Fälle, in denen kein Ausgleich geleistet werden kann, gliedern die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen nach Erhalt und Betrieb und differenzieren nach der Art der Aufwendung. Eine persönliche Meinung des Verfassers zu zukünftigen Handlungsoptionen schließt den Aufsatz ab.