EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 10/2009
Formalismus oder wirksame Verbesserung der Betriebsabläufe?
Das Sicherheitsniveau und die Qualität der Betriebsabläufe in deutschen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind stark unterschiedlich. Die Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG ist in das Allgemeine Eisenbahngesetz aufgenommen worden, um die Sicherheit der Abläufe im Eisenbahnbetrieb zu erhöhen. Viele Eisenbahnunternehmer warten mit dem Aufbau eines Eisenbahnsicherheitsmanagementsystems und der Vervollständigung der Antragsunterlagen für die Sicherheitsbescheinigung bzw. Sicherheitsgenehmigung ab, weil ihnen die Forderungen der Aufsichtsbehörde, die Anforderungen an ein Sicherheitsmanagementsystem und die zukünftige Rolle des Eisenbahnbetriebsleiters nicht klar sind. Nach Auffassung des Autors sollten Eisenbahnunternehmer in 2009 mit dem Aufbau eines SMS beginnen, um die Arbeiten bis zum Ende der Übergangsregelung in 2010 abzuschließen.