EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 10/2015
Vermeidung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb
Erfahrungen von Eisenbahnunternehmen bei der Risikobewertung. Vermeidung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb. Mit der Verordnung 402 / 2013, die seit 21. Mai 2015 gültig ist, führt die Europäische Kommission eine Sicherheitsmethode zur Bewertung von Risiken im Eisenbahnwesen ein. Damit soll in allen Mitgliedstaaten das Sicherheitsniveau erhalten und wenn möglich verbessert werden. Eine Risikobewertung muss vor Einführung von Änderungen eines in Betrieb befindlichen Systems vorgenommen und dokumentiert werden. Der Beitrag soll einen Überblick geben, wie das Risikobewertungsverfahren umzusetzen ist.