EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 03/2013
Theorie II. und III. Ordnung – die großen Missverständnisse
Unter räumlicher Beanspruchung können diese Theorien bereits bei einfachsten Stabwerken versagen; allgemein verbindliche Definitionen fehlen. Vorbemerkungen: Im Folgenden wird unter „Theorie II. Ordnung“ (Th.II.O.) bzw. „Theorie III. Ordnung“ (Th.III.O.) stets die Elastizitätstheorie II. bzw. III. Ordnung verstanden. Die Schnittgrößen und Verformungen eines Stabwerks werden dementsprechend nach der Elastizitätstheorie berechnet, während die Beanspruchbarkeit des einzelnen Querschnitts wahlweise als Spannungsnachweis gegen Fließen der höchst beanspruchten Faser eines Querschnitts oder als Schnittgrößen-Interaktionsnachweis bei Ausbildung des ersten Fließgelenks im Gesamtsystem ermittelt wird. Dies entspricht den Verfahren Elastisch-Elastisch („E-E“) bzw. Elastisch-Plastisch („E-P“) der DIN 18800 [1] bzw. den vergleichbaren Verfahren des EC3 [2]. Es gelten die üblichen Annahmen der Stabtheorie.