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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 10/2014

Begriffe der Risiko- und Sicherheitsanalyse (Teil 1)

Oktober 2014 | Gunnar Bosse

Eine Einführung in die Begriffswelt der Sicherheits- und Risikoanalyse, die für die Sicherheitsarbeit der Eisenbahnen an Bedeutung gewinnt. Mit der europäischen Verordnung 352/2009 „über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken“ [1] wird den Eisenbahnunternehmen ein Rahmen für den Umgang mit Änderungen am bestehenden Eisenbahnsystem vorgeben. Diese auch als CSM-RA (Common Safety Method for Risk Assessment) bezeichnete Verordnung konkretisiert die Europäische Sicherheitsrichtlinie [2] und ist seit dem 1. Juli 2012 von den Eisenbahnunternehmen bei der Änderung von Systemen und auch Prozessen anzuwenden. Damit wächst der Kreis von Personen, der sich mit der Begriffswelt und den Verfahrensschritten von Sicherheits- und Risikoanalysen auseinandersetzen muss. In den Eisenbahnunternehmen sind das insbesondere jene Personen, die eine Änderung am bestehenden Eisenbahnsystem vornehmen möchten. Sie sind der Verordnung nach als „Vorschlagende“ für die Umsetzung und Einhaltung einer verordnungskonformen Vorgehensweise verantwortlich.