EIK – Eisenbahn Ingenieur Kompendium | Ausgabe 01/2011
Differenzierung zwischen Kosten aus gestörtem Bauablauf und Beschleunigungskosten
In Folge von Einflüssen auf den Bauablauf kann es zu Bauzeitverlängerungen und Bauzeitverkürzungen kommen. Für Bauzeitverlängerungen kommen Eigenverzüge des Auftragnehmers, Mengenmehrungen, Anordnungen von Baumodifikationen sowie Behinderungen in Betracht. Ausschließlich Störungen aus dem Verantwortungs- bzw. Risikobereich des Auftraggebers bedingen einen Mehrkostenanspruch des Auftragnehmers (Tab. 2). Von diesen bauzeitverlängernden Einflüssen inkl. ihrer monetären Folgen sind die bauzeitverkürzenden eindeutig abzugrenzen. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus: Mengenminderungen, dem Verbrauch von Zeitreserven (Pufferzeiten) sowie aktiven Beschleunigungsmaßnahmen. Soweit der Auftragnehmer die Pufferzeiten nicht benötigt, erfolgen Bauzeitverkürzungen in Folge der Aufgabe dieser Zeiten für den Auftraggeber kostenneutral. Aktive Beschleunigungsmaßnahmen bedeuten einen Mehrkostenanspruch des Auftragnehmers. Dieser sollte im Vorfeld der Ausführung vereinbart werden, um spätere Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern zu vermeiden.