
RailBusiness | Ausgabe 09/2021
DB kündigt Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes an
Gewerkschaften Die Deutsche Bahn wird das Tarifeinheitsgesetz (TEG) jetzt auf Basis der Daten umsetzen, die ihr zugänglich sind. Dies kündigte der Konzern am 23.02.2021 in einer Medienmitteilung an. Das TEG bestimmt, dass in einem Wahlbetrieb nur der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gilt, die den größeren Teil der Belegschaft organisiert. Bei der Deutschen Bahn gibt es 300 Wahlbetriebe. Die DB reagiert mit der Entscheidung auf die Haltung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer. Deren Gremien lehnen nicht nur das von der Konzernführung vorgeschlagene Verfahren zur Ermittlung des Kräfteverhältnisses zwischen den Gewerkschaften ab; sie sprechen sich ebenso gegen die Herstellung der betrieblichen Tarifeinheit nach § 4a Tarifvertragsgesetz (TVG) aus....