
RailBusiness | Ausgabe 45/2021
Fahrt zum Depot gilt in Deutschland als Kabotage
Intermodal Unverständnis in Kreisen der Kombi-Nutzer herrscht über eine Verwaltungspraxis des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG): Fährt ein nicht gebietsansässiger Transportunternehmer nach Ablieferung einer Kombisendung den leeren Behälter ins Depot, wird dies von der Behörde als Kabotage-Fahrt eingestuft. Eine Sichtweise, welche die Europäische Kommission nicht teilt, wie der DVZ-Brief aus Verbandskreisen erfuhr. Daran stört sich das BAG allerdings nicht. Von der Logik des Kombinierten Verkehrs sei der Transport eines genutzten Behälters von der Entladestelle zum Depot noch Bestandteil des vorangegangenen Vorlaufs, heißt es auf Verbandsseite....