EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 08/2022
EuGH: Netzbetreiber haftet nicht für Ersatzloks
Recht | Nach den einschlägigen Regeln des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) haftet der Infrastrukturbetreiber nicht für Kosten, die einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für die Anmietung von Ersatzfahrzeugen nach einem Schadensfall entstanden sind. Das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 – Az.: C 500/20). In dem österreichischen Fall will die Lokomotion Gesellschaft für Schienentraktion bei der ÖBB Infra Kosten von 629 110 EUR (zzgl....