EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 08/2017
Lang-Lkw können BÜ nicht sicher überqueren
Nach §30(1) StVZO müssen Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Bei der Anlage und Gestaltung von Bahnübergängen (BÜ) werden bisher eine maximale Fahrzeuglänge von 20,75m zugrunde gelegt und daraufhin die Räumzeiten berechnet. Außerdem wird hinter BÜ eine Aufstelllänge von 25m berücksichtigt, damit bei wartepflichtigem Verkehr kein Rückstau auf den BÜ erfolgt. Lang-Lkw haben jedoch eine maximale Länge von 25,25m, weshalb die Sicherung von BÜ nach herkömmlichen Grundsätzen nicht mehr ausreicht.