RailBusiness | Ausgabe 23/2019
Interessen des Personenverkehrs überwiegen jene des Güterverkehrs
BVGer Schweiz Auf der Zürcher S-Bahnlinie S 3 kann – wie vom ZVV (Zürcher Verkehrsverbund) gewünscht – der Halbstundentakt umgesetzt werden. Mit Urteil vom 28.05.2019 (Az. A-1216/2018) hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) damit gegen die Interessen des Güterverkehrs positioniert. Die Interessen des Personenverkehrs überwiegen jene des Güterverkehrs, so das Gericht. Im Januar bzw. Dezember 2018 genehmigte das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Netznutzungspläne für die Fahrplanjahre 2019 bis 2024....