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RailBusiness | Ausgabe 23/2019

GDL zieht erneut vor Bundesverfassungsgericht

Juni 2019 | Redaktion

Gewerkschaften Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Tarifeinheitsgesetz (TEG). Es lässt die Verdrängung von Spartentarifverträgen durch eine Mehrheitsgesellschaft zu. Die Mehrheitsgesellschaft muss jedoch die Interessen der Berufsgruppen, deren Tarifvertrag verdrängt wird, ernsthaft und wirksam in ihren Tarifvertrag berücksichtigen. Laut TEG (Paragraf 4a) muss die Minderheitsgesellschaft nachweisen, dass die Interessen ihrer Mitglieder eben nicht ernsthaft und wirksam berücksichtigt sind....