EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 11/2019
Oberleitungsanlagen als Serviceeinrichtungen
bahn-nachrichten BNetzA | Oberleitungen, die reine Ladeeinrichtungen an Bahnhöfen sind und ausschließlich bei Stillstand des Fahrzeugs zum Nachladen genutzt werden können, werden seitens der Bundesnetzagentur als Serviceeinrichtungen analog Tankstellen betrachtet. Dies teilte die Behörde auf Nachfrage mit. Diese Serviceeinrichtungen können auch von Dritten errichtet und betrieben werden. Dabei dürfen solche Oberleitungsinseln „per se keine Verbindung zum Bahnstromnetz haben“. Der anlagentechnische und betriebstechnische Anschluss ist im Einzelfall zu klären, ebenso die Kostenverteilung, so die Behörde mit Verweis auf § 13 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz)....