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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 11/2025

DB InfraGO muss in 77 Fällen Alternativen prüfen

November 2025 | Redaktion

BNetzA | DB InfraGO darf 77 für das Fahrplanjahr 2028 vorgesehene große Baumaßnahmen nicht weiter planen, ohne eine vorschriftsgemäße Alternativenprüfung vorzunehmen. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 11. September 2025 im Verfahren BK10-25-0190_Z entschieden. Die Alternativenprüfung muss spätestens zur Konsultationsphase X-26 (26 Monate vor Fahrplanwechsel) erfolgen. Bei Verstoß ist für jeden Fall ein Zwangsgeld von 10000 EUR angedroht. Im Verfahren hatten sich Benex, Muttergesellschaft mehrerer SPNV-Unternehmen, sowie die Güterbahn Heavy Haul Power International (HHPI) beschwert, dass im Konsultationszeitraum X-33 die DB InfraGO von ihnen angeforderte Alternativenprüfungen in knapp 120 (Benex) bzw....

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