EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 02/2006
Gleisbauunternehmen als nichtbundeseigenes, nichtöffentliches Eisenbahnunternehmen
Gleisbauunternehmen, die auch als nichtöffentliches Eisenbahnunternehmen tätig sind, haben für die Teilnahme am Eisenbahnbetrieb bestimmte Aufgaben und Pflichten. Dies trifft im Wesentlichen auf die Unternehmen zu, die Aufträge im Rahmen von Baumaßnahmen an der Gleisinfrastruktur eines Netzbetreibers zu erfüllen haben. Die Baumaßnahmen können den Neubau von Strecken bzw. deren Instandhaltungen umfassen, und schließen den Transport zur Ver- bzw. Entsorgung der Baustellen mit entsprechenden Baumaterialien mit ein. Einen bedeutsamen Anteil der nachfolgenden Ausführungen wird das Betreiben von Nebenfahrzeugen einnehmen.