EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 03/2011
Bauzustandskontrolle: höhere Qualität durch interdisziplinäre Zusammenarbeit
In der Infrastruktur wird die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes in Bauzuständen von Gleisbaustellen durch Bauzustandskontrollen gewährleistet. Dies wurde in der Vergangenheit grundsätzlich durch ein Monitoring, einer Sonderform des Protokollierens, realisiert. Inzwischen erfordern EG-Richtlinien bzw. EG-Verordnungen zusätzlich eine Risikoevaluierung. Das bedeutet, dass in der Bauzustandskontrolle die Ergebnisse eines Monitorings sofort einer Bewertung bzw. Risikoevaluierung unterzogen werden müssen. Dieser Prozess des Monitoring einschließlich einer sicherheitstechnischen Betrachtung kann bzw. muss man zur Unterscheidung auch als so genanntes „Safetoring“ bezeichnen, im Bereich der Gleisanlagen auch als „Safetrackcontrol“. Der Artikel soll dabei verdeutlichen, dass eine Risikoevaluierung in der Infrastruktur, die inzwischen unmittelbares EG-Recht darstellt, eisenbahntechnisch eine interdisziplinäre Aufgabe darstellt, an der zahlreiche Fachbereiche und Fachdienste beteiligt werden müssen.