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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 09/2017

Überwachung der Infrastruktur ist mehr als nur ein Monitoring

September 2017 | Magnus Hellmich

Das Monitoring inkl. Auswertung muss mit einem geeigneten Messsystem erfolgen, um jederzeit die Gleislage bzw. Verfügbarkeit der Infrastruktur beurteilen zu können. Die Eisenbahnen sind gem. dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) [1] § 4 u.a. verpflichtet, dass ihre Eisenbahninfrastruktur sicher gebaut und in betriebssicherem Zustand gehalten wird. Dies ist in Verbindung mit der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) [2] § 2 zu sehen, die als eisenbahnspezifisches Merkmal für die Eisenbahninfrastruktur die allgemeinen Anforderungen erhebt, dass diese den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss. Sollten die anerkannten Regeln der Technik nicht erfüllt werden, so ist mindestens die gleiche Sicherheit nachzuweisen. In diesem Beitrag soll aufgezeigt werden, dass ein (Deformations-)Monitoring seiner Aufgabe nur dann gerecht wird, wenn dieses mittels eines geeigneten Messsystems bzw. Messprogramms durchgeführt wird, um den Anforderungen an die Komplexität der Messaufgabe für einen gesicherten Eisenbahn- und Baubetrieb gerecht zu werden.

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