EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 11/2011
Bauaufsichtliche Behandlung des Brandschutzes in Empfangsgebäuden
In diesem Artikel wird dargestellt, wie die Nachweise zur Brandsicherheit in Empfangsgebäuden zu führen sind. Mit einem kurzen Rückblick in die Zeit vor der Bahnreform wird verdeutlicht, dass die materiellen Regelungen des Bauordnungsrechtes schon bei Planung und Errichtung dieser heute im Bestand vorhandenen Empfangsgebäude heranzuziehen waren. Es wird erläutert, dass mit dem Brandschutzleitfaden ein Instrument entwickelt wurde, die Brandsicherheit auf einer einheitlichen Grundlage nachzuweisen. Abschließend wird auf die Besonderheit hingewiesen, dass durch Fremdnutzungen innerhalb des Empfangsgebäudes die Zuständigkeit des EBA eingeschränkt ist und das Empfangsgebäude als Eisenbahnbetriebsanlage nur im Rahmen der Eisenbahnaufsicht überwacht werden kann.