EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 10/2013
Neues Bahnübergangsrecht
Der Bahnübergang (BÜ) ist eine höhengleiche Kreuzung einer Eisenbahnstrecke mit einer Straße, einem Weg oder einem Platz (§ 11 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung – EBO). Auf Eisenbahnstrecken mit einer zulässigen