EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 10/2002
Haftung bei Eisenbahnunfällen
Neuerungen durch – das „Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften“ vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S.2674) – das „Zweite Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften“ vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2191) – das „Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts“ vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) Die Neuregelungen versuchen die Regelungen im Schadensersatzrecht mit den heutigen Wertvorstellungen der Allgemeinheit in Deckung zu bringen. Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung sowie die Harmonisierung der Haftung zwischen den Verkehrsträgern bedingte dabei auch eine Neuregelung der Haftungshöchstgrenzen.