EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 04/2016
Arbeitsschutzanforderungen an neue Lokomotiven
Eine Handlungshilfe der Unfallversicherungsträger verschafft den Überblick über Arbeitsschutzanforderungen in Vorschriften und Regeln sowie über bewährte Lösungen - Lokomotiven müssen auch Anforderungen des Arbeitsschutzes genügen, um allen Beschäftigten, die im oder am Fahrzeug tätig sind, ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen. Mit der DGUV Information 214-085 steht dazu eine Handlungshilfe zur Verfügung, in der die aus den geltenden nationalen und europäischen Gesetzen, Verordnungen sowie dem sonstigen Vorschriften- und Regelwerk ergebenden Anforderungen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes praxisgerecht zusammengestellt worden sind. Herstellern und Betreibern wird damit die Einhaltung dieser Anforderungen erleichtert und die Rechtssicherheit bei Projektierung / Konstruktion, Zulassung, Betrieb und Instandhaltung der Eisenbahnfahrzeuge wird gefördert. Videosequenzen und Fotos typischer Tätigkeiten mit Lokomotiven erleichtern das Verstehen und Erkennen von Gefährdungen.