EI
EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 10/2016

Schutzabstand zu Oberleitungen

Oktober 2016 | Frank Hennig

Bei hoch gelegenen Standflächen auf Eisenbahnfahrzeugen muss eine unzulässige Annäherung an die spannungsführende Oberleitung verhindert werden. Die Frage, welche hoch gelegenen Standflächen auf Eisenbahnfahrzeugen unter eingeschalteter Oberleitung benutzt werden dürfen, erfordert eine tätigkeits- und fahrzeugspezifische Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des geltenden Vorschriften- und Regelwerkes. Damit die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ihrer Verantwortung künftig besser gerecht werden können, wurde das Thema auf Initiative des Präventionsfeldes ÖPNV/Bahnen der VBG eingehend mit Fachleuten aus der Branche diskutiert. Ergebnis ist eine einheitliche Branchenmeinung, die im vorliegenden Beitrag vorgestellt wird. Entsprechende Regelungen werden sukzessive in das betriebliche Regelwerk der Eisenbahnen und in die Fachinformationen der Unfallversicherungsträger übernommen."