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ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 05/2022

Kartellamt sieht Miss-brauch von Marktmacht

Mai 2022 | Redaktion

Personenverkehr | Das Bundeskartellamt ist laut eigenen Aussagen zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln der Deutschen Bahn (DB) gegenüber Mobilitätsplattformen einen Missbrauch von Marktmacht darstellen. Mobilitätsplattformen böten hauptsächlich Online-Lösungen für eine integrierte Routenplanung an, für die die Schiene eine wichtige Rolle spielt. Für Dienste dieser Art stelle die DB keine Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zur Verfügung, wie zum Beispiel Daten über Verspätungen, Fahrtverlauf, Zugausfälle oder Gleiswechsel, die aber essenziell für die Entwicklung solcher Dienstleistungen sind....

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