ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 12/2018
Probefahrt(genehmigung) – alles neu macht die EIGV?
Die Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung, kurz EIGV, ist als Artikel 1 der Dreizehnten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften am 11.08.2018 in Kraft getreten. Die EIGV ersetzt die bis zum 10.08.2018 geltende Transeuropäische Eisenbahn Interoperabilitätsverordnung (TEIV) und regelt daher insbesondere die Verfahren über Erlangung und Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Inbetriebnahmegenehmigung für Bestandteile des Eisenbahnsystems. Der vorliegende Beitrag stellt die neue Vorschrift der EIGV „§16 Probefahrten“ vor...