RBS
RailBusiness | Ausgabe 18/2019

Bund setzt 4. Eisenbahnpaket um

April 2019 | Redaktion

Fortsetzung von Seite 1 Die bisherige Praxis, Gewinne aus der Infrastruktur via der Konzernmutter an den Eigentümer Bund auszuschütten, wird gesetzlich geregelt. Gewinne des Netzbetreibers dürfen nicht andere Teile des vertikal integrierten Unternehmens mitfinanzieren. Dividenden, die Infrastrukturunternehmen ohne Rückgriff auf staatliche Mittel erwirtschaftet haben, dürfen allerdings von den integrierten Unternehmen verwendet werden. Darlehen, die zu wechselseitigen Abhängigkeiten führen, sind nicht erlaubt....