ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 06/2019
Sicherheitsbewertungen für Probefahrten – ein Beitrag zur Zulassung von Neufahrzeugen
Im heutigen Rechtsrahmen ist die Betrachtung der Sicherheit bei Änderungen im Eisenbahnsystem immer erforderlich. Sind die Änderungen signifikant so ist auch eine unabhängige Bewertung des durchgeführten Risikomanagements erforderlich, dessen Ergebnis im Sicherheitsbewertungsbericht festgehalten wird. Das Inspektionsgebiet „Unabhängige Sicherheitsbewertung“ der Inspektionsstelle der DB Systemtechnik ist von der DAkkS akkreditiert und vom EBA anerkannt. Seit die EIGV (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung) im August 2018 in Kraft getreten ist, ist nach §16 dieses Verfahren auch für Probefahrten erforderlich, sofern abgewichen wird von 1....