ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 05/2009
Interoperabilität ad absurdum
Die Interoperabilität im Schienengüterverkehr war durch das RIV-Übereinkommen europaweit realisiert. Durch die Einführung dreier Buchstaben zur Kennzeichnung von Güterwagen im Wege der europäischen Gesetzgebung wird die Interoperabilität untergraben und der Bahnbetreibersektor zu entschärfenden, aber einschränkenden, Maßnahmen gezwungen.