GB
Güterbahnen | Ausgabe 03/2009

Managerhaftung und Rechtsschutz Ein Thema auch für Güterbahnen

März 2009 | Kay Condé

Besonderheiten für Verkehrsunternehmen. Organmitglieder von Schienenverkehrsunternehmen haben, wie alle anderen Geschäftsführer und Beiräte, Mitglieder von Vorständen und Aufsichtsräten sowie Leitende Angestellte mit Entscheidungsbefugnissen (im Eng lischen Directors oder Officers genannt), in Ihrer Position viele Rechte, aber auch umfangreiche Pflichten. Täglich müssen Entscheidungen gefällt und die nachgeordneten Führungsebenen kontrolliert werden. Je umfangreicher die Managementaufgaben sind, desto größer ist das Risiko zu irren. Organmitglieder tragen Verantwortung und können bei Fehlentscheidungen direkt persönlich mit ihrem Vermögen haftbar gemacht werden – vom eigenen Unternehmen, selbst wenn in bester Absicht gehandelt wurde, vom Staat oder durch Ansprüche Dritter. Dies kann für den Entscheider existenzbedrohend sein. Von den strafrechtlichen Konsequenzen ganz zu schweigen.