
RailBusiness | Ausgabe 49/2020
Ab Fahrplanwechsel regelt Anreizsystem Entgelte für Verspätungen im SGV
Güterverkehr Mit Wechsel des Jahresfahrplans am 13.12.2020 tritt das Anreizsystem zur Verbesserung der Pünktlichkeit für den Schienengüterverkehr in Kraft. Die Regelungen sind in den Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) 2021 festgelegt. Im Personenverkehr gibt es ein Anreizsystem schon seit Juni 2019, jedoch mit anderen Beträgen. Laut Anreizsystem werden Zahlungen fällig, wenn die Endpünktlichkeit an der letzten Betriebsstelle der Zugfahrt bei pünktlichkeitssensiblen Zügen (PÜ-sensibel) um eine halbe Stunde und bei nicht pünktlichkeitssensiblen Zügen (Nicht-PÜ-sensibel) um zwei Stunden überschritten wurde....