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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 02/2001

Planung des Erd- und Tiefbaus ohne Festlegung der Oberbaukonstruktion

Februar 2001 | Jörg Schmitt

In den funktionalen Ausschreibungen für Neubaustrecken behält sich der Auftraggeber oftmals eine spätere Entscheidung bezüglich der Konstruktion des Oberbaus (Feste Fahrbahn) vor. Vorgegeben ist in solchen Fällen in der Regel nur die Bauart der Festen Fahrbahn (z.B. Bauart Rheda) bzw. die für den Oberbau maximal zur Verfügung stehende Bauhöhe.