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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 10/2013

Neues Bahnübergangsrecht

Oktober 2013 | Wolfgang Kunz

Der Bahnübergang (BÜ) ist eine höhengleiche Kreuzung einer Eisenbahnstrecke mit einer Straße, einem Weg oder einem Platz (§ 11 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung – EBO). Auf Eisenbahnstrecken mit einer zulässigen