EIK
EIK – Eisenbahn Ingenieur Kompendium | Ausgabe 01/2008

Nachweis des betriebssicheren Zustandes für Ingenieurbauwerke der DB AG

Januar 2008 | Hans-Ulrich Knaack

Die sichere Abwicklung des öffentlichen Verkehrs hat oberste Priorität. Das gilt für alle Verkehrsträger und damit auch für die DB AG. Daher werden die Eisenbahnen durch das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) dazu verpflichtet: „Die Eisenbahnen sind verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahn Infrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in betriebssicheren Zustand zu halten.(Auszug aus AEG, §4). In diesem Beitrag werden die Aufrechterhaltung des betriebssicheren Zustandes der Infrastrukturanlagen und das hierfür bei der DB AG praktizierte Nachweisverfahren angesprochen.