ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 09/2017
Ineffizienz soll nicht als Kosten zählen
Regulierung | Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem Sondergutachtachen „Bahn 2017: Wettbewerbspolitische Baustellen“, das Eisenbahnregulierungsgesetz zu modifizieren und das 4. Eisenbahnpaket national zu ergänzen. Unter anderem sollte im Eisenbahnregulierungsgesetz die Anreizregulierung intensiviert werden. Der Infrastrukturbetreiber sollte Ineffizienz nicht als Kosten geltend machen dürfen. Darüber hinaus sollte auch der große Kostenblock der Ersatzinvestitionen und Instandhaltung, der durch die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) geregelt ist und damit bisher nicht der Regulierung unterliegt, Bestandteil der Anreizregulierung werden. Außerdem sprechen sich die Gutachter dafür aus, den Deutsche Bahn (DB)-Konzern stärker zu entflechten und DB Arriva und DB Schenker zu verkaufen. (ici/dr)