RBS
RailBusiness | Ausgabe 19/2024

Laufflächenschäden: SBB will AVV ändern

Mai 2024 | Redaktion

Haftungsregelung SBB Cargo International hat im April 2024 die deutschsprachigen Güterbahnen um Unterstützung für einen Änderungsantrag des AVV (Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen) gebeten. Ziel ist es, die Verantwortung und die Kosten für Schäden an Laufflächen zwischen Haltern und den Bahnen (EVU) neu zu verteilen und so der Schadenverursachung besser Rechnung zu tragen. Dies schreibt das Schweizer Beratungsunternehmen BahnVerstand. Laut SBB Cargo International stamme die derzeitige Regelung im AVV aus der Zeit der Grauguss-Bremssohlen und berücksichtigt nicht den besonderen Verschleiß und das Verhalten von Verbundstoff-Bremssohlen an Laufflächen im Betrieb....