
RailBusiness | Ausgabe 09/2025
BNetzA muss höhere OGK genehmigen
VG Köln Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19.02.2025 die Obergrenze der Gesamtkosten (OGK), Kostengrundlage für die Trassenpreisbemessung, für die DB InfraGo für das Fahrplanjahr 2026 vorläufig bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren auf 7,841 Mrd. EUR festgelegt (BK10-25-0024_E). Damit setzt sie einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 24.01.2025 um. Das VG hatte ihn getroffen, nachdem DB InfraGo mit einer Eil- und einer regulären Klage dagegen vorgegangen war, dass die BNetzA ursprünglich ein OGK von nur 7,382 Mrd....