ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 02/2003
Zweite Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) – Neues zur Eisenbahnaufsicht
Das Zweite Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften bringt wesentliche Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), die für alle am Eisenbahnwesen Beteiligten von Belang sein werden. Mit der Novelle hat der Gesetzgeber ernstliche Probleme, die erstmals nach der großen deutschen Bahnreform im Bereich der behördlichen Eisenbahnaufsicht aufgetreten waren, entschlossen angepackt und gelöst. Als die Kernbereiche sind zu nennen die netzbezogene Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden, die Einbeziehung der Halter von Eisenbahnfahrzeugen und die Verpflichtung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA), von Amts wegen diskriminierungsfreien Netzzugang sicherzustellen. Der in Fachkreisen heftig umstrittene §11 des AEG zur Stilllegung von Eisenbahninfrastrukturen ist novelliert.