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ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 12/2004

Faktor Mensch und die Sicherheit des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs

Dezember 2004 | Anna Schmidt

Im Zuge der Liberalisierung des europäischen Güterverkehrs hat die EU-Kommission zum 15. März 2003 europäische Güterverkehrskorridore festgelegt, auf denen der Netzzugang von den jeweiligen Netzbetreibern jedem zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmen ermöglicht werden muss. Diese Regelung soll ab 2006 auf das gesamte europäische Schienennetz ausgeweitet werden [1]. Bis jetzt noch praktizierte Betriebsweisen beim Grenzübergang, wie z.B. Lok- und Personalwechsel sowie Übergabe des Zugs in die Verantwortung des jeweiligen Netz- bzw. Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) sollen im Zuge der Liberalisierung aufgehoben werden. Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Sicherheit des Schienenverkehrs waren Gegenstand einer Studie im Auftrag der UIC.