EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 12/2020
Feste Fehmarnbeltquerung: Klagen abgewiesen
BVerwG | Das Bundesverwaltungsgericht hat am 3. November 2020 die bei ihm anhängigen sechs Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den deutschen Vorhabenabschnitt der Festen Fehmarnbeltquerung von Puttgarden nach Rødby abgewiesen. Kläger sind zwei Umweltverbände, drei Unternehmen – darunter Scandlines aks Betreiber der bestehenden Fährlinie Puttgarden–Rødby – sowie die Stadt Fehmarn (Az: BVerwG 9 A 6.19; 9 A 7.19; 9 A 9.19; 9 A 11.19; 9 A 12.19; 9 A 13.19). Dem Vorhaben fehle es nicht an der Planrechtfertigung, so das Gericht....