EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 04/2017
Das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz
Positive Zwischenbilanz zum Finanzierungsinstrument
für nichtbundeseigene
Eisenbahnen;
Anpassungsbedarf besteht
u. a. bei den Fristen zur Antragstellung. Das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz
(SGFFG) ist ein großer
Fortschritt für die langfristige Bestandssicherung
der Infrastrukturen der nichtbundeseigenen
Eisenbahnen (NE-Bahnen). Um
die Effizienz des Mitteleinsatzes und der Förderaktivitäten
zu verbessern, sollten jedoch
einige Stellschrauben in den gesetzlichen
Regelungen nachjustiert werden. Das gilt
in erster Linie für die im Gesetz formulierten
Fristen zur Antragstellung, aber auch
für eine Reihe weiterer Aspekte. Nachbesserungsbedarf
besteht auch bei den meisten
Bundesländern. Sie sollten mit einer
zielgenauen Ko-Finanzierung die Gesamtfinanzierung
der Investitionsvorhaben der
nichtbundeseigenen Infrastrukturbetreiber
sicherstellen und damit die Voraussetzung
dafür schaffen, mit Bundesgeld die Eisenbahninfrastruktur
im jeweiligen Bundesland
sanieren und modernisieren zu können.