EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 06/2019
Bund setzt 4. Eisenbahnpaket um
Liberalisierung | Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung des marktbezogenen Teils des 4. Eisenbahnpakets in deutsches Recht vorgelegt (Bundesrats-Drucksache 157/19). Sie setzt damit verspätet die Richtlinie 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34 (den Recast des 1. Eisenbahnpakets) um, die bereits zum 31. Dezember 2018 in deutsches Recht zu übernehmen war. Den Recast hatte Deutschland mit dem Eisenbahnregulierungsgesetz im September 2016 in nationales Recht überführt....