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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 04/2017

Das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz

April 2017 | Steffen Kerth

Positive Zwischenbilanz zum Finanzierungsinstrument für nichtbundeseigene Eisenbahnen; Anpassungsbedarf besteht u. a. bei den Fristen zur Antragstellung. Das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) ist ein großer Fortschritt für die langfristige Bestandssicherung der Infrastrukturen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen). Um die Effizienz des Mitteleinsatzes und der Förderaktivitäten zu verbessern, sollten jedoch einige Stellschrauben in den gesetzlichen Regelungen nachjustiert werden. Das gilt in erster Linie für die im Gesetz formulierten Fristen zur Antragstellung, aber auch für eine Reihe weiterer Aspekte. Nachbesserungsbedarf besteht auch bei den meisten Bundesländern. Sie sollten mit einer zielgenauen Ko-Finanzierung die Gesamtfinanzierung der Investitionsvorhaben der nichtbundeseigenen Infrastrukturbetreiber sicherstellen und damit die Voraussetzung dafür schaffen, mit Bundesgeld die Eisenbahninfrastruktur im jeweiligen Bundesland sanieren und modernisieren zu können.