ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 06/2017
Postensicherung an Bahnübergängen: Notwendiges Übel mit Verbesserungspotenzial
Gegenüber den verbreiteten technischen und nichttechnischen Sicherungsarten an Bahnübergängen tritt die Postensicherung relativ selten auf. Dennoch steht sie immer wieder im Blickpunkt der Öffentlichkeit, da sich hier ein Großteil der bahnseitig verursachten Bahnübergangsunfälle ereignet. Der Beitrag geht auf die rechtliche Situation ein, beschäftigt sich mit den Handlungsabläufen und widmet sich Sicherheitsfragen. Daraus werden Ansätze für Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet.
1. Einführung
Der Begriff der Postensicherung hat seinen Ursprung in §11 Abs. 11 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Daraus geht hervor, dass es sich um eine Sicherungsart für Bahnübergänge (BÜ) handelt, bei der ein Bahnübergangsposten (BÜP) „die Wegebenutzer […] durch Zeichen anzuhalten“ hat [1]. Für die Postensicherung gibt es zwei wesentliche Anwendungsfälle:
dauerhaft bei einfachen Verhältnissen, z.B. bei geringem Schienenverkehr, wobei der BÜP meist im Schienenfahrzeug mitfährt und die Sicherung nach Halt vor dem BÜ vornimmt (Bild 1);
vorübergehend als Ersatz für eine technische Sicherung, z.B. bei Ausfällen, wobei der BÜP meist stationär eingesetzt ist und Schienenfahrzeuge nicht vor dem BÜ anhalten müssen (Bild 2).
Nicht unter den Begriff der Postensicherung fällt die Ausnahmeregelung in §11 Abs. 19 der EBO, wonach ein BÜ bei ausgefallener technischer Sicherung nach Halt des Schienenfahrzeugs und Abgabe akustischer Signale zunächst ohne BÜP befahren werden darf [1]. Weiterhin ist der Begriff – trotz sehr ähnlicher Aufgaben – vom Schrankenposten abzugrenzen, auf dem ein Schrankenwärter dauerhaft und planmäßig einen technisch gesicherten BÜ bedient. Der vorliegende Beitrag widmet sich ausschließlich der vorübergehenden Postensicherung mit stationär eingesetzten BÜP als Ersatz für eine außer Betrieb befindliche technische Sicherung. Dieser Anwendungsfall weist die höhere Komplexität auf und ist unter Sicherheitsaspekten kritischer zu bewerten, da hier sicherheitsrelevante Aufgaben bei unveränderten Umgebungsbedingungen von der Technik auf den Menschen übertragen werden.