ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 06/2017
Verhalten von Straßenbenützern an Eisenbahnkreuzungen und Bahnübergängen
Andreaskreuze zeigen Eisenbahnkreuzungen an“[1], so lautet der §14 der Eisenbahnkreuzungs verordnung 2012.
Während der Hl. Andreas, der Legende nach im weitesten Sinn wegen seinem Rat zur Enthaltsamkeit letztlich am X-förmigen Kreuz gebunden, sein Martyrium bis zum Tod durchleben musste, ist derartiges wohl den Wenigsten bewusst, wenn sie ein Andreaskreuz sehen: im Gegenteil, „das Kreuz mit dem Andreaskreuz“ [2] stellt so etwas wie die Antithese einer Enthaltsamkeit dar, es verweist mehr auf Ungeduld, Gewohnheit und „mit Vollgas ins Glück“ [3]. Als Auswirkungen stehen die leidvollen Tatsachen, dass der öffentliche Schnittpunkt von den zwei ungleichen Transportmitteln – die Eisenbahnkreuzung – immer wieder Unfälle hervorruft, und, aufgrund der Unfallschwere von großem medialen Interesse begleitet wird: die Insassen von Personenkraftwagen haben meist nur geringe Chancen bei einem Zusammenprall mit einem Schienenfahrzeug, während umgekehrt bei Unfällen mit (Schwer-)Lastkraftwagen auch Triebfahrzeugführer und Zugreisende Verletzungen unterschiedlichster Grade bis hin zu Todesfolgen erleiden müssen. Und dies, obwohl es eindeutige Regelungen für das ‚geeignete Verhalten’ an diesem speziellen Kreuzungstypus gibt – für beide Seiten der Kreuzenden. Es sei aber auch darauf hingewiesen, dass es nur wenige Gefahrenstellen im Straßenverkehr gibt, welche durch mehrfache Ankündigungs-Schilder – wie die drei Bahnbaken und schließlich das Andreaskreuz – besonders eindringlich auf die Gefahrenstelle im kommenden Straßenverlauf hinweisen. Aber trotzdem ist bei einem Großteil von Befragten in mehreren europäischen Ländern betreffend ausschließlich mit einem warnenden Andreaskreuz ausgestatteten Bahnübergängen ein Gefühl eines hohen Maßes an Unsicherheit gegeben.