EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 09/2018
Sauschwänzlebahn darf im Winter teilweise fahren
VGH Ba-Wü | Der Teilwiderruf des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg vom 27. Oktober 2016 des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 1978 für die Bahnstrecke Blumberg-Zollhaus–Weizen (Sauschwänzlebahn) war so nicht rechtens. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit dem am 17. Juli 2018 verkündeten Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 4. Juli 2018 (Az: 5 S 2117/16). Das RP wollte auf der Strecke, wie schon das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises, ein komplettes Fahrverbot zwischen November und März durchsetzen....