
RailBusiness | Ausgabe 38/2022
Auch Betriebs- und Abfallstoffe erhalten Vorrang
Transportverordnung Die Bundesregierung will zusätzlich zu Öl, Kohle und Großtransformatoren auch dem Transport von Betriebs-, Hilfs- und Abfallstoffen Vorrang gewähren. Es sei erforderlich, um den Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung zu gewährleisten. Das geht aus der Formulierungshilfe der Bundesregierung für Änderungen des Energiesicherungsgesetzes hervor. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett das fast 70 Seiten lange Papier verabschiedet. „Für den Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung sind neben den jeweiligen Energieträgern, wie beispielsweise Kohle und Mineralöl, auch weitere Betriebs- und Hilfsstoffe erforderlich“, schreibt das Wirtschaftsministerium....