RailBusiness | Ausgabe 21/2023
Anteilige Rückzahlung von Kosten „ist üblich“
Bahnpersonal24 „Die zeitanteilige Reduzierung der Rückzahlungsverpflichtung aus Fortbildungsvereinbarungen ist in der Rechtsprechung seit Jahren anerkannt und üblich. Das gesetzliche Bindungshöchstmaß beträgt fünf Jahre“ – mit diesen Worten reagierte Bahnpersonal24 auf die Vorwürfe vom Verband Mobifair, dass diese Forderungen nicht rechtens seien. Bei Bahnpersonal24 laufe diese Bindung nach drei Jahren aus. Das Unternehmen verweist zudem konkret darauf hin, dass die Lizenzen der osteuropäischen Triebfahrzeugführer – anders als Mobifair behauptet – nicht den gültigen EU-Triebfahrzeugführerscheinregelungen entsprechen....