RailBusiness | Ausgabe 43/2023
Mautgesetz beschlossen
Infrastrukturfinanzierung Bundestag und Bundesrat haben das „Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Damit wird zum 01.12.2023 die CO2-Komponente für LKW ab 7,5 t auf allen Bundesfernstraßen eingeführt, zum 01.07.2024 sollen auch LKW ab 3,5 t Nutzgewicht mautpflichtig werden. Dabei sind die Mauteinnahmen nur noch zu 50% für Investitionen in die Bundesfernstraßen zweckgebunden, die anderen 50% sind für „Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität und dabei ganz überwiegend für Maßnahmen aus dem Bereich Bundesschienenwege“ zu verwenden....