RailBusiness | Ausgabe 43/2023
Der Kommentar
Endlich kann man sagen – endlich kommt es zur Beschleunigung von Planungsgenehmigungen. Schon seit Jahren wird die ausufernde Bürokratie selbst bei Sanierung und Bestands- erhalt scharf kritisiert. Und nun erweitert das geänderte Gesetz sogar die Definition, welche Bahnprojekte im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Immerhin sind zehn Projekte – auch Neubauvorhaben – hinzugekommen. Aber genau bei dem „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen die Probleme: Was fällt darunter? Verwaltungsrechtler bestreiten, dass dieses für Straßen- wie für Flughafenprojekte überhaupt noch greifen kann – der flächenmäßige Ausbau ist quasi abgeschlossen....